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Bei der genauen Prüfung solcher Zertifikate stellt man sehr schnell fest, dass es sich bei diesen Zertifikaten meist um vom Hersteller selbst verfasste Zertifikate für die DIN EN 12021:2014 handelt.
Die DIN EN 12021:2014 ist eine europäische Norm, die klar vorschreibt wie die Atemluft beschaffen sein muss bzw. welche Schadstoffkonzentration in der Atemluft enthalten sein darf. Diese selbsterstellten Zertifikate geben dem Nutzer vermeintlich die Sicherheit, dass sein Kompressor immer reine Atemluft, die der Norm entspricht, liefert.
Nur im Kleingedruckten wird auf eine mögliche Luftverschmutzung im Ansaugbereich und auf die Aufstellungsvorschriften des Herstellers hingewiesen.
Das ist aber ein Trugschluss, denn der Kompressor verdichtet nur die Luft, die er ansaugt.
Befindet sich der Kompressor in der Nähe eines großen Parkplatzes, einer stark befahrenen Straße, in schlecht belüfteten kleinen Räumen usw. kann er zu viel CO oder CO2 ansaugen und dieses Schadgas in das Atemschutzgerät pumpen.
Wie kann ein Hersteller dies mittels eines Zertifikates garantieren, ohne die örtlichen Bedingungen zu kennen?
Viele Anwender sind der Meinung, dass das nachgeschaltete Filtersystem des Kompressors diese Schadstoffe herausfiltert, dies ist ein absoluter Irrglaube. Auch der seit Jahrzehnten verwendete Begriff "FILTER" ist falsch. Eigentlich handelt es sich um eine Trocknereinheit. Die sogenannte Filterpatrone ist mit MOLEKULASIEB und ein wenig Aktivkohle gefüllt. Mit dem Molekularsieb wird nur die in der Druckluft enthaltene Restfeuchte herausgefiltert, und mit der geringen Menge Aktivkohle wird der in der Feuchtigkeit enthaltene Ölgeruch herausgefiltert.
Die Trocknereinheit filtert in keiner Weise CO oder CO2 aus der Druckluft. Die Norm betrifft weniger den Hersteller als vielmehr den Betreiber, der sicherstellen muss, dass die Luft, die er in die Flaschen pumpt, jederzeit der DIN EN 12021:2014 entspricht.
Vielen Anwendern ist das nicht bewusst, aber im Falle eines Unfalls trägt das Füllpersonal die Verantwortung. Aus diesem Grund werden im öffentlichen Bereich tatsächlich nur Anlagen mit ONLINE-Luftqualitätsüberwachung eingesetzt, damit keine Unfälle passieren können und das Füllpersonal keinem Haftungsrisiko ausgesetzt ist.
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