GEDANKEN ZUR EG RICHTLINIE FÜR ATEMLUFTFÜLLANLAGEN ODER WARUM „MADE IN GERMANY“
Die bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen werden zum Teil durch die Europäische Druckgeräterichtlinie, deren 5-jährige Übergangs- bzw. Umsetzungsfrist am 29.11.1999 zu laufen begann, teilweise ersetzt bzw. aufgehoben. Das heisst dass während dieser 5 Jahre die nationale Druckbehälterverordnung und die neue EG Richtlinie angewandt werden können. Wenn ein Hersteller einen Druckbehälter oder eine Baugruppe nach dem 29.11.1999 nach der neuen EG Richtlinie zertifiziert, muss diese Zertifizierung und die damit einhergehende Behandlung nach der neuen EG-Richtlinie von den Behörden der Mitgliedsländer anerkannt werden.
Immer wieder macht sich seitens Füllstationsbetreibern Missmut und Unverständnis breit, weil sich einige Behörden mit der Umsetzung der neuen Richtlinien noch etwas schwer tun und in einigen Bundesländern diese EG- Richtlinie und sogar Bundesrichtlinien standhaft ignoriert werden.
In vielen Gesprächen zu diesem Thema wird schnell klar, dass hier keine Willkür oder Schikane seitens der Behörden an den Tag gelegt wird, sondern es liegt oftmals vielmehr an der Unsicherheit in der Anwendung der neuen Bestimmungen und vor allem in dem für uns Deutsche (übrigens, einige unserer Nachbarn denken hier genauso) gravierenden Rückschritt von den bei uns erreichten Sicherheitsstandards, für welche die genehmigende Behörde letztendlich im Falle eines Unfalls u.U. geradestehen muss.
Die im Bereich Druckbehälter und Anlagen vorgenommene Liberalisierung der Bestimmungen, die innerhalb der EG zur künftigen Anpassung der Sicherheitsstandards auf ein gemeinsames Niveau führen sollen, bedeutet in einigen Bereichen erhebliche, nicht ganz ungefährliche sicherheitstechnische Einbußen für die Betreiber solcher Anlagen.
An dieser Stelle sei Ihnen an einem Beispiel demonstriert, weshalb hier (m. E. mit Recht, Meinung des Autors) einige Behörden, und allen voran die Sachverständigen des TÜV, mit grosser Besorgnis an einer neuen angepassten und zeitgemäßen nationalen Regelung arbeiten und sich mit Genehmigungen derzeit so schwer tun.
Beispiel:
Das Endfiltergehäuse aus Aluminium eines bekannten Kompressorenherstellers aus dem Europäischen Ausland entsprach nach der Deutschen Druckbehälterverordnung einem Druckbehälter der Klasse II.
(Volumeninhalt x max. Druck = <200) in diesem Fall (0,749 L x 265 B = 198,49)
Druckbehälter der Klasse II bedurften keiner Baumusterprüfung, sondern lediglich einer Herstellerbescheinigung und einer dementsprechenden Kennzeichnung.
Den gleichen Druckbehälter mit einem Volumeninhalt von 0,749 L dürfen Sie nach der neuen EG-Richtlinie mit sage und schreibe unvorstellbaren 1000 bar beaufschlagen, ohne dass hier eine Baumusterprüfung oder ähnliches gefordert wird.
Es bedarf lediglich einer Herstellerbescheinigung aus der hervorgehen muss, dass dieser Druckbehälter und dessen Fertigung „guter Ingenieurpraxis“ entsprechen.
Hierzu sei die Frage, die sich jeder selbst beantworten kann, gestattet: „Was ist gute Ingenieurpraxis in Deutschland im Vergleich zu Portugal oder Griechenland?“
Ohne unseren Nachbarn zu nahe treten zu wollen, unter Umständen ein gravierender Unterschied, der für uns in der Konsequenz jedoch einen sicherheitstechnischen Rückschritt von mehreren Jahrzehnten bedeutet. Man stelle sich vor, das in den wichtigsten Punkten fast identische österreichische Pendant zu unserer Druckbehälterverordnung, die Dampfkesselverordung, stammt noch aus der K+K Monarchie.
Druckbehälter die den Wert 200 übersteigen bedürfen in jedem Fall einer Baumusterprüfung der BAM (Bundesamt für Materialprüfung). Wenn der oben genannte südländische Hersteller 300 bar Kompressoren und die entsprechenden Filter herstellte, wurden, um teure Baumusterprüfungen und Kosten zu sparen, der Einfachheit halber die Filterrohre verkürzt um dadurch in der Klasse II der Druckbehälter zu bleiben. Dies tat er natürlich nur, wenn deutsche oder österreichische Kunden dies verlangten (in anderen Ländern und speziell im Land dieses Herstellers interessieren Vorschriften nicht so sehr, vor allem wenn es sich um solche aus anderen Ländern handelt – die sind ja weit weg). Eine Handlungsweise, die für deutsche Hersteller allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen undenkbar wäre.
Als Resümee daraus können Sie davon ausgehen dass verantwortungsbewusste Hersteller in Deutschland oder Österreich nach wie vor ihre Anlagen nach den bewährten Regelwerken wie z.B. „AD-Merkblätter“ oder „technische Regeln für Druckgase und Druckbehälter“ bauen. Dies ist eine Möglichkeit, dem einstmals zu Recht sprichwörtlichen soviel beigemessenen „Made in Germany“ wieder gerecht zu werden und damit technologischen Fortschritt und Qualität zu demonstrieren.
Jahrzehntelang kauften italienische Hersteller lieber deutsche Autos oder zum Herstellen ihrer Produkte deutsche Maschinen. Das kam nicht von ungefähr und die deutschen Hersteller tun gut daran sich der alten Traditionen ein wenig zu erinnern und diesen von Brüssel verordneten sicherheitstechnologischen Rückschritt als Chance zu nutzen ein Stück „Made in Germany“ zurückzugewinnen.
Bei der Sicherheit von Anlagen und Maschinen darf es keine Kompromisse und schon gar keine Rückschritte geben, vielmehr müssen die in diesem Punkt rückständigen Länder mit der Hilfe der Hochtechnologiemitglieder versuchen aufzuholen. Technologische Rückschritte bringen keinen Fortschritt, keine Innovationen und sind damit auch Rückschritte beim Ausbildungsstandard oder bewirken eine noch massivere Abwanderung von guten Fachkräften.
Keinesfalls soll mit diesem Artikel der Anschein erweckt werden, der Autor oder die Industrie seien gegen Europa oder wollen zum Boykott gegen einige Hersteller aus den Mitgliedsländern aufrufen.
Der Europagedanke ist sicherlich nicht der, dass jedes Mitglied seine Identität aufgibt. Europa läuft mit dieser Politik mehr und mehr Gefahr, technologisch sein ohnehin schon angekratztes Image mehr und mehr zu verlieren und wird damit für die Amerikaner ein immer bequemerer „Partner“ (oder „Übernahmekandidat“ im Zeitalter der Globalisierung und Übernahme der Märkte).
Eines können wir allerdings von den Amerikanern abschauen und uns zu Nutze machen, ein wenig mehr Nationalstolz.